Mitgliedschaft

Die Satzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Sozialmanagement/Sozialwirtschaft an Hochschulen (BAG SMW) an Hochschulen e. V. sieht zwei Varianten der Mitgliedschaft vor:

Wissenschaftliche Mitglieder
Wissenschaftliches Mitglied der BAG SMW kann jede natürliche Person werden, die als Hochschulprofessorin/Hochschulprofessor oder als Wissenschaftlerin/ Wissenschaftler mit Promotion oder promotionsadäquater Leistung hauptberuflich im Bereich des Sozialmanagement/der Sozialwirtschaft tätig ist und lehrt.

Fördermitglied
Fördermitglied kann jede natürliche Person und jede juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts werden.

Für eine Aufnahme füllen Sie bitte diesen Antrag und senden ihn an Prof. Dr. Kolhoff (Postanschrift siehe Antrag)

Unsere Kontoverbindung bei der Bank für Sozialwirtschaft:

IBAN DE54 7002 0500 0008 8472 00

BIC BFSWDE33MUE


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